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Einzelbetreuung
- Honorar
Das Honorar für Einzelbetreuungen beträgt € 25,00 pro Stunde. Ich übernehme Betreuungen ab einer Dauer von 2 Stunden.
- Fahrkosten
In Charlottenburg-Wilmersdorf und angrenzenden Bezirken fallen keine Fahrtkosten an; bei größeren Entfernungen stelle ich für Betreuungen bis zu 4 Stunden € 10,00 in Rechnung. Bei längerer Dauer fallen keine Fahrtkosten an.
- Bei Ganztags- oder Wochenendbetreuungen vereinbare ich mit Ihnen ein Pauschalhonorar.
Gruppenbetreuung
Für die Gruppenbetreuung während der Reisen stelle ich €75,- pro Tag in Rechnung. Die Reisekosten variieren je nach Reisedauer, Urlaubsort usw. (siehe Reisebeispiel 2006 ).
Kostenerstattung
Die Kosten für meinen Vertretungsdienst können von den Pflegekassen erstattet werden:
- im Rahmen der Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bis zu einem Betrag von € 1.470,00 pro Kalenderjahr. (Diese Leistung kann auch für stundenweise Verhinderungspflege und zusätzlich zu Sachleistungen (Pflegedienst) in Anspruch genommen werden.)
- im Rahmen der “Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf” (§45 b SGB XI) bis zu einem Betrag von
€ 200,00 pro Monat. Beide Leistungen der Pflegekassen sind an bestimmte Bedingungen geknüpft; i.d.R. müssen sie vorher beantragt werden. Die Antrags- und Abrechnungsmodalitäten variieren bei den einzelnen Kassen; private Pflegekassen haben zum Teil andere Durchführungsbestimmungen.
Ich informiere Sie gerne zu diesen Fragen und bin bei Bedarf bei der Antragstellung behilflich.
(Stand: Juli 2008)
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